1. Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen sind die Grundlage von allen mit uns abgeschlossenen Verträgen. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Dienstleistung
ordnungsfee.ch bringt Ordnung in Ihre Wohnung / Ihr Haus. Küche, Schränke, Gestelle etc. werden ausgeräumt, entrümpelt und sinnvoll neu eingeräumt. Falls es zweckdienlich ist, werden dabei Körbe und Kisten etc. eingesetzt.
Die ausgeräumten Tablare werden gereinigt. Die hauptsächliche Tätigkeit ist jedoch nicht die Reinigung, sondern Ordnung zu schaffen.
Elektrische Geräte (z.B. Backofen, Mikrowelle und Steamer) werden von ordnungsfee.ch nicht gereinigt.
3. Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
Der Auftrag kann entweder von ordnungsfee.ch alleine oder mit dem Auftraggeber zusammen ausgeführt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsfee.ch während der Durchführung der Arbeiten zweckdienliche Auskünfte zu erteilen. Bei Verstoss gegen die Mitwirkungspflicht ist ordnungsfee.ch berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Der Auftraggeber stellt die notwendigen Reinigungsgeräte, geeignete Reinigungsmittel und benötigte Utensilien wie Lappen und Tücher etc. kostenlos zur Verfügung.
Die Entsorgung von seinen nicht mehr benötigten Gütern ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers.
Wird ordnungsfee.ch mit gefährlichen Gütern (z.B. Rattengift, Laugen, Säuren, sehr scharfe Gegenstände etc.) konfrontiert, ist vorab darüber zu informieren. Die notwendigen Vorsichtsmassnahmen werden dann entsprechend besprochen. ordnungsfee.ch behält sich vor, Aufträge, die zu gefährlich sind, abzulehnen.
4. Sorgfaltspflicht
ordnungsfee.ch verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen.
5. Vertragsabschluss
Der Auftraggeber erhält von ordnungsfee.ch einen Fragebogen, einen Vertrag im Doppel sowie die AGBs. Der Fragebogen und der Vertrag werden vor Auftragsbeginn vom Auftraggeber ausgefüllt und unterschrieben an ordnungsfee.ch retourniert.
6. Preise
Verrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen werden Arbeit, Fahrt und Material. ordnungsfee.ch wird momentan als Kleinunternehmen eingestuft, weshalb für die Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss.
a) Arbeit
Die Arbeit wird auf 15 Minuten genau abgerechnet. Als Arbeitszeit gilt die Zeit, in der ordnungsfee.ch in der Wohnung des Auftraggebers anwesend ist.
Bei mehr als drei Stunden Arbeit am Stück hat ordnungsfee.ch Anspruch auf 15 Minuten Pause. Die Pause zählt als Arbeitszeit und wird dem Auftraggeber verrechnet.
b) Fahrt
Für die Fahrt wird eine Pauschale pro Stunde verrechnet (inkl. Arbeitszeit, Fahrzeugkosten etc.). ordnungsfee.ch verpflichtet sich, pünktlich die Fahrt zum Auftragsort anzutreten. Bei unvorher-sehbaren Behinderungen (wie z.B. Stau wegen eines Unfalls) berechtigt die verspätete Ankunft nicht zu Schadenersatz.
c) Material
Das Material zur Schaffung von Ordnung (z.B. Kisten, Körbe) wird in Absprache mit dem Auftraggeber eingesetzt. Die Preise müssen jederzeit von ordnungsfee.ch offen kommuniziert werden. Oft eingesetztes und leicht zugängliches Material wird von ordnungsfee.ch organisiert. ordnungsfee.ch behält sich vor, grosse Produkte (wie z.B. Gestelle), vom Auftraggeber selber besorgen zu lassen.
7. Zahlung
Sämtliche Zahlungen sind auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
10. Garantie
Ist der Auftraggeber nach erbrachten Leistungen mit der Ordnung nicht zufrieden, hat er Anspruch auf zwei Stunden kostenlose Garantieleistung (inkl. eine Stunde Wegkosten). Der Anspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach erbrachter Leistung in schriftlicher Form zu erheben und ausführlich zu begründen. Für Putzarbeiten besteht kein Anspruch auf Garantie.
11. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten, die nicht gütlich geregelt werden können: Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Stand April 2024, Änderungen vorbehalten